Bundesnetzagentur zu „Schicken Sie uns verdächtige LED-Lampen!“
Das war geschehen: Der DARC (Deutscher Amateur-Radio-Club) beklagte in seiner Presseerklärung vom September 2017 die deutlich zunehmende Störung des Funkverkehrs, sonstiger Funkdienste und sogar des DAB-Empfangs. Schuld sind seiner Ansicht nach nicht korrekt entstörte LED-Lampen. Elektor untersuchte solche LED-Lampen (und dann auch LED-Streifen) und konnte dies bestätigen. Die Bundesnetzagentur begrüßt nun den Aufruf, uns verdächtige LED-Lampen zwecks Überprüfung zu schicken.
Das war geschehen: Der DARC (Deutscher Amateur-Radio-Club) beklagte in seiner Presseerklärung vom September 2017 die deutlich zunehmende Störung des Funkverkehrs, sonstiger Funkdienste und sogar des DAB-Empfangs. Schuld sind seiner Ansicht nach nicht korrekt entstörte LED-Lampen. Wir berichteten.
Elektor untersuchte solche LED-Lampen (und dann auch LED-Streifen) und konnte dies bestätigen. Die Bundesnetzagentur begrüßt nun den Aufruf, uns verdächtige LED-Lampen zwecks Überprüfung zu schicken.
Vor wenigen Tagen kontaktierte uns die Bundesnetzagentur, die als zuständige Behörde für die Marktüberwachung bezüglich des EMVG zuständig ist, und betonte ihre Unterstützung bei unserem Bemühen, störende LED-Lampen zu identifizieren. Die Bundesnetzagentur bezog sich dabei auf unseren Artikel EMV-Störungen durch LED-Lampen aus Elektor März/April 2018 und begrüßte ausdrücklich unsere Einladung an Leser zur Einsendung von verdächtigen Exemplaren. Außerdem möchte die Bundesagentur gerne informiert werden, wenn uns störende Lampen geschickt werden. Sie will dann diesem Sachverhalt nachgehen und die Fabrikate aus dem Markt nehmen, falls sie noch angeboten werden.
Das ist doch ein Wort! Und dem kommen wir gerne nach und rufen deshalb alle Leser und alle Funkamateure gerne noch einmal dazu auf:
Bitte schicken Sie uns also LED-Lampen, wenn Sie Hinweise dazu haben, dass diese Funkstörungen verursachen.
Anschrift:
Elektor-Verlag GmbH
Kackertstr. 10
52072 Aachen
Bitte legen Sie einen Zettel mit der Aufschrift „EMV-LED-Lampe“ bei, damit beim Posteingang alles richtig läuft. Sie können Ihre Einsendung auch gerne per Mail an redaktion@elektor.de mit dem Betreff „EMV-LED-Lampe“ ankündigen. Wir überprüfen die Lampe dann, veröffentlichen gegebenenfalls ein Update und informieren die Bundesnetzagentur. Versprochen.
PS: Das gilt übrigens auch für Kombinationen aus LED-Streifen mit Netzteil, bei denen ebenfalls funktechnische Probleme auftauchen können, wie im Artikel Über LED-Streifen… aus Elektor Mai/Juni 2018 beschrieben wurde.
Elektor untersuchte solche LED-Lampen (und dann auch LED-Streifen) und konnte dies bestätigen. Die Bundesnetzagentur begrüßt nun den Aufruf, uns verdächtige LED-Lampen zwecks Überprüfung zu schicken.
Vor wenigen Tagen kontaktierte uns die Bundesnetzagentur, die als zuständige Behörde für die Marktüberwachung bezüglich des EMVG zuständig ist, und betonte ihre Unterstützung bei unserem Bemühen, störende LED-Lampen zu identifizieren. Die Bundesnetzagentur bezog sich dabei auf unseren Artikel EMV-Störungen durch LED-Lampen aus Elektor März/April 2018 und begrüßte ausdrücklich unsere Einladung an Leser zur Einsendung von verdächtigen Exemplaren. Außerdem möchte die Bundesagentur gerne informiert werden, wenn uns störende Lampen geschickt werden. Sie will dann diesem Sachverhalt nachgehen und die Fabrikate aus dem Markt nehmen, falls sie noch angeboten werden.
Das ist doch ein Wort! Und dem kommen wir gerne nach und rufen deshalb alle Leser und alle Funkamateure gerne noch einmal dazu auf:
Schicken Sie uns verdächtige LED-Lampen!
Bitte schicken Sie uns also LED-Lampen, wenn Sie Hinweise dazu haben, dass diese Funkstörungen verursachen.
Anschrift:
Elektor-Verlag GmbH
Kackertstr. 10
52072 Aachen
Bitte legen Sie einen Zettel mit der Aufschrift „EMV-LED-Lampe“ bei, damit beim Posteingang alles richtig läuft. Sie können Ihre Einsendung auch gerne per Mail an redaktion@elektor.de mit dem Betreff „EMV-LED-Lampe“ ankündigen. Wir überprüfen die Lampe dann, veröffentlichen gegebenenfalls ein Update und informieren die Bundesnetzagentur. Versprochen.
PS: Das gilt übrigens auch für Kombinationen aus LED-Streifen mit Netzteil, bei denen ebenfalls funktechnische Probleme auftauchen können, wie im Artikel Über LED-Streifen… aus Elektor Mai/Juni 2018 beschrieben wurde.