Seit April 1993 ist es zulässig,
in der Heckscheibe des
Autos ein drittes Bremslicht
anzubringen. Es muss lediglich
oberhalb der Verbindungslinie
der beiden bisherigen
Bremsleuchten montiert
sein. Die hier vorgestellte
Schaltung kann als ein
solches drittes Bremslicht
dienen. Allerdings muss man
sich dafür beim TÜV die
Unbedenklichkeit in Form
einer ABE (allgemeinen
Betriebserlaubnis) bescheinigen
lassen, sonst verfällt
die Zulassung des Autos -
mit sehr unangenehmen
straf- und versicherungsrechtlichen
Konsequenzen.
Hingegen kann die Schaltung
völlig unbedenklich
und ganz ohne ABE als vielseitig
programmierbarer
Lichteffektgenerator eingesetzt
werden.
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