Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, daß vor Fahrtantritt die Funktion der Fahrzeugbeleuchtung überprüft werden muß. Vorschrift und Realität sind aber zweierlei, so daß man tagtäglich Kraftfahrzeuge sieht, bei denen das Schlußlicht einseitig oder statt des Abblend- nur das Standlicht oder - besonders gefährlich - das Bremslicht gar nicht funktioniert. Wenn die Anschlüsse im Sicherungskasten des Autos gut erreichbar sind, kann ohne große Eingriffe in die Bordelektrik eine genauso einfache wie wirksame Warneinrichtung installiert werden.
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