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Ätzen und Umwelt (2)
Abwasserbehandlung
Die Bewertung der Umweltverträglichkeit verschiedener Ätzmitteln muß auch die Aufbereitung des beim Spülvorgang anfallenden Abwassers einschließen. Dies gilt um so mehr, als nach neuestem Recht die Grenzwerte für Schwermetalle im Abwasser weiter erheblich gesenkt wurden und konkrete Anforderungen an die abwassertechnische Ausgestaltung der Anlagen gestellt werden.Die für den Betreiber einer Laborätzmaschine maßgeblichen kommunalen Kleineinleiterverordnungen und die Landeswassergesetze orientieren sich bezüglich der Schwermetallkonzentration im Abwasser der Kanalisation weitgehend an der Vorgabe des WHG für direktes Einleiten in ein Gewässer oder fordern sogar schärfere Grenzwerte als den dort etwa für Kupfer genannten Wert von 0,5 mg/l. Unbeschadet dieser Tatsache und der hieraus abzuleitenden Konsequenzen zeigt das folgende Beispiel, wie bedenklich der Versuch wäre, den Kupfergehalt im Spülwasser durch bloßes Verdünnen zu verringern. Unter Berücksichtigung einer Kupfergrenzkonzentration von 0,5 mg/l werden zum Spülen einer mit nur 1 cm3 verbrauchter Eisenchloridlösung benetzen Platine mehr als 100 Liter Wasser benötigt. Darüber hinaus ist auch der Eisengehalt des Abwassers limitiert.
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