„Wir haben geläutet, aber es hat niemand aufgemacht!“ Ein unangenehmer Vorwurf, der sich beim um Einlass bittenden Nachbarn im Wiederholungsfalle schnell zum falschen Verdacht entwickeln kann, nicht willkommen zu sein. In Wirklichkeit befand sich der des Vortäuschens von Abwesenheit zu Unrecht Beschuldigte im Moment des Läutens jedoch gerade auf dem Dachboden oder im Garten - Orte, an welchen die Haustürklingel ganz einfach nicht hören ist.Ein typischer „Fall für zwei“ – zwei Haustürklingeln, Gongs oder was alles sonst noch in unseren Häusern Geräusche erzeugt, wenn jemand auf einen Knopf an der Eingangstür drückt.
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