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Kampf dem E-Schrott-Monster!
Umweltschutz mit RoHS und WEEE
Mit zwei scharfen Schwertern rückt die EU dem giftigen Elektronikmüll zuleibe. Was „RoHS“ und „WEEE“ für Gerätehersteller, Händler und Verbraucher bedeutet, klären wir hier.
Alle strombetriebenen Geräte – von der Waschmaschine über den PC bis zur elektrischen Zahnbürste – segnen irgendwann das Zeitliche. Danach landete das meiste bisher im Haus- beziehungsweise Sperrmüll oder wurde sogar „wild“ entsorgt. Eine gewaltige Belastung für unsere Umwelt: So schätzt das Bundesumweltministerium, dass die Menge des Elektronikschrotts drei Mal schneller wächst als der übrige Siedlungsmüll. Man denke nur einmal daran, wie viele PCs, Festplatten oder Drucker jeder von uns in seinem Leben schon einmal besessen hat! Allein in Deutschland fallen in diesem Jahr zwei Millionen Tonnen E-Schrott an, in allen EU-Ländern zusammen sollen es über sechs Millionen Tonnen sein. Darüber hinaus haben es viele Elektrogeräte wirklich in sich: Sie sind mit Giften wie Blei, Quecksilber oder Cadmium belastet.
Da elektronische Bauteile und Geräte häufig aus- und eingeführt werden (und auch viel Müll über die Ländergrenzen transportiert wird), musste man sich dieses Problems auf europäischer Ebene annehmen. Im Jahre 2002 erließen das EU-Parlament und der EU-Rat (welcher die nationalen Regierungen vertritt) zwei Richtlinien namens 2002/95/EG und 2002/96/EG, die unter den Namen „RoHS“ und „WEEE“ bekannt geworden sind [1][2]. Die „Restriction of the use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment“ (Einschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten) verbannt Gifte wie Blei, Quecksilber und Cadmium weitgehend aus strombetriebenen Geräten. Die Richtlinie zum „Waste Electrical and Electronic Equipment“ (Müll aus elektrischen und elektronischen Geräten) nimmt die Hersteller solcher Produkte auch nach dem Verkauf in die Pflicht. So hat der Produzent seine Geräte zu kennzeichnen, auf eigene Kosten zurückzunehmen, weitestgehend wiederzuverwerten und die Reste für die Deponierung vorzubereiten.
Alle strombetriebenen Geräte – von der Waschmaschine über den PC bis zur elektrischen Zahnbürste – segnen irgendwann das Zeitliche. Danach landete das meiste bisher im Haus- beziehungsweise Sperrmüll oder wurde sogar „wild“ entsorgt. Eine gewaltige Belastung für unsere Umwelt: So schätzt das Bundesumweltministerium, dass die Menge des Elektronikschrotts drei Mal schneller wächst als der übrige Siedlungsmüll. Man denke nur einmal daran, wie viele PCs, Festplatten oder Drucker jeder von uns in seinem Leben schon einmal besessen hat! Allein in Deutschland fallen in diesem Jahr zwei Millionen Tonnen E-Schrott an, in allen EU-Ländern zusammen sollen es über sechs Millionen Tonnen sein. Darüber hinaus haben es viele Elektrogeräte wirklich in sich: Sie sind mit Giften wie Blei, Quecksilber oder Cadmium belastet.
Da elektronische Bauteile und Geräte häufig aus- und eingeführt werden (und auch viel Müll über die Ländergrenzen transportiert wird), musste man sich dieses Problems auf europäischer Ebene annehmen. Im Jahre 2002 erließen das EU-Parlament und der EU-Rat (welcher die nationalen Regierungen vertritt) zwei Richtlinien namens 2002/95/EG und 2002/96/EG, die unter den Namen „RoHS“ und „WEEE“ bekannt geworden sind [1][2]. Die „Restriction of the use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment“ (Einschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten) verbannt Gifte wie Blei, Quecksilber und Cadmium weitgehend aus strombetriebenen Geräten. Die Richtlinie zum „Waste Electrical and Electronic Equipment“ (Müll aus elektrischen und elektronischen Geräten) nimmt die Hersteller solcher Produkte auch nach dem Verkauf in die Pflicht. So hat der Produzent seine Geräte zu kennzeichnen, auf eigene Kosten zurückzunehmen, weitestgehend wiederzuverwerten und die Reste für die Deponierung vorzubereiten.
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