Im Jahre 2002 erließen das EU-Parlament und der EU-Rat (welcher die nationalen Regierungen vertritt) daher zwei Richtlinien namens 2002/95/EG und 2002/96/EG, die unter den Namen „RoHS“ und „WEEE“ bekannt geworden sind [EU1][EU2]. Die Richtlinie zum „Waste Electrical and Electronic Equipment“ (Müll aus elektrischen und elektronischen Geräten) verpflichtet die Hersteller, ihre Geräte zu kennzeichnen, auf eigene Kosten zurückzunehmen, weitestgehend wiederzuverwerten und die Reste für die Deponierung vorzubereiten [E0][EW]. Ab dem 1. Juli wird die Verwendung von bleihaltigem Lot stark eingeschränkt. Vor allem beim maschinellen Löten hat das weit reichende Folgen. Wir geben einen Überblick.
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