Die Richtlinien der Europäischen Union (EU) RoHS I von 2003 und RoHS II von 2013 regeln die Verwendung von Blei und anderen giftigen Stoffen wie Quecksilber und sechswertigem Chrom innerhalb der EU. Diese Richtlinien gelten auch für bleihaltige Lötverbunde, die seither nur noch in Ausnahmefällen verarbeitet werden dürfen. Lange Zeit war das Problem, dass bleifreie Lötverbunde der ersten Generation nicht die Leistungsfähigkeit bleihaltiger Legierungen erreichten. Aber in den letzten Jahren ist viel passiert....
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