Fast freie Fahrt für E-Scooter
20. Mai 2019
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Bald geht es also los. Was die Einen als willkommene neue Freiheit betrachten, sehen Andere als Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer und als völlig falsche Verkehrspolitik. Doch in vielen Städten anderer Staaten sind sie längst Alltag und demnächst auch in Deutschland Realität: Die frührerscheinfreien E-Scooter dürfen kommen.
Anders als im Entwurf der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ noch enthalten, gibt es keine extra Kategorie von Elektrorollern, die auf maximal 12 km/h beschränkt und damit schon ab 12 Jahren freigegeben sind. Außerdem wird eben nicht erlaubt, dass mit diesen in Deutschland bis zu 20 km/h schnellen Elektroflitzern auf dem Bürgersteig gefahren werden darf. Die Fußgänger wird es freuen, dass sie nicht von 14-jährigen Pubertierenden auf zwei Rädern flüchten müssen. Alles in Allem hat Deutschland mit dem Stand der Entwicklung in anderen Ländern gleichgezogen – wenn auch auf typisch deutsche Weise, mit einer Verordnung, die alles bis ins Kleinste regelt. Aber immerhin.
Eigentlich ist also für deutsche Verhältnisse alles halbwegs gut gegangen und die Versicherungspflicht, für das sogar ein eigenes Kennzeichenformat (etwa 50 x 63 mm) kreiert wurde, ist sicherlich sinnvoll – selbst wenn man fragen kann, warum das nicht auch für Fahrräder gilt. Die neue Freiheit auf elektrisch angetriebenen Rädern ist allerdings durchaus reglementiert. Man kann also nicht einfach irgendein preiswertes Teil chinesischer Provenienz kaufen und drauflos fahren, denn das Elektrokleinstfahrzeug muss etlichen Regularien der Verordnungen entsprechen, also genehmigt werden und über eine geeignete „Allgemeine Betriebserlaubnis“ verfügen. Das wird die Gefährte sicherlich sicherer, aber noch sicherer teuer machen.
Wenn die damit befassten Behörden zügig genug arbeiten, kann man die kleinen E-Scooter voraussichtlich noch diesen Sommer mit Fahrrädern um die Radwege kämpfen sehen. An dieser Stelle eine Bitte an die Eltern 14-jähriger Kinder und solchen, die in absehbarer Zeit so alt werden: Es ist damit zu rechnen, dass für die Jugendlichen die Attraktivität dieser Gefährte so hoch ist, dass sie viel, wenn nicht alles daran setzen, dass Opa, Oma, Onkel und Tanten sowie Geburtstage für einen elektrischen Untersatz sorgen. Das ist verständlich. Bitte aber nehmen Sie sich die Zeit und erläutern Sie Ihrem Nachwuchs die wichtigsten Verkehrsregeln und auch, warum diese gelten. Da gerade in Städten die Anzahl der Verkehrsteilnehmer ohne Führerschein zunimmt, ist dieses Wissen für die Gesundheit Ihrer Kinder und der Menschen, die ihnen im Verkehr begegnen, elementar.
Anders als im Entwurf der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ noch enthalten, gibt es keine extra Kategorie von Elektrorollern, die auf maximal 12 km/h beschränkt und damit schon ab 12 Jahren freigegeben sind. Außerdem wird eben nicht erlaubt, dass mit diesen in Deutschland bis zu 20 km/h schnellen Elektroflitzern auf dem Bürgersteig gefahren werden darf. Die Fußgänger wird es freuen, dass sie nicht von 14-jährigen Pubertierenden auf zwei Rädern flüchten müssen. Alles in Allem hat Deutschland mit dem Stand der Entwicklung in anderen Ländern gleichgezogen – wenn auch auf typisch deutsche Weise, mit einer Verordnung, die alles bis ins Kleinste regelt. Aber immerhin.
Regelungen
Wenn das Verkehrsministerium den Verordnungsentwurf also die Tage gemäß den Wünschen des Bundesrats überarbeitet hat, darf man in Deutschland nach dessen Veröffentlichung solche „Elektrokleinstfahrzeuge“ doch wirklich und tatsächlich nutzen. Die Auflagen:- Maximal 20 km/h
- Nicht auf Gehwegen
- Frei ab 14 Jahren
- Keine Helmpflicht
- Abnehmbare „lichttechnische Einrichtungen“
- Versicherungspflicht
- Allgemeine Betriebserlaubnis
- Keine Blinker erforderlich
- Eine „helle Glocke“ nötig ;-)
Eigentlich ist also für deutsche Verhältnisse alles halbwegs gut gegangen und die Versicherungspflicht, für das sogar ein eigenes Kennzeichenformat (etwa 50 x 63 mm) kreiert wurde, ist sicherlich sinnvoll – selbst wenn man fragen kann, warum das nicht auch für Fahrräder gilt. Die neue Freiheit auf elektrisch angetriebenen Rädern ist allerdings durchaus reglementiert. Man kann also nicht einfach irgendein preiswertes Teil chinesischer Provenienz kaufen und drauflos fahren, denn das Elektrokleinstfahrzeug muss etlichen Regularien der Verordnungen entsprechen, also genehmigt werden und über eine geeignete „Allgemeine Betriebserlaubnis“ verfügen. Das wird die Gefährte sicherlich sicherer, aber noch sicherer teuer machen.
Wenn die damit befassten Behörden zügig genug arbeiten, kann man die kleinen E-Scooter voraussichtlich noch diesen Sommer mit Fahrrädern um die Radwege kämpfen sehen. An dieser Stelle eine Bitte an die Eltern 14-jähriger Kinder und solchen, die in absehbarer Zeit so alt werden: Es ist damit zu rechnen, dass für die Jugendlichen die Attraktivität dieser Gefährte so hoch ist, dass sie viel, wenn nicht alles daran setzen, dass Opa, Oma, Onkel und Tanten sowie Geburtstage für einen elektrischen Untersatz sorgen. Das ist verständlich. Bitte aber nehmen Sie sich die Zeit und erläutern Sie Ihrem Nachwuchs die wichtigsten Verkehrsregeln und auch, warum diese gelten. Da gerade in Städten die Anzahl der Verkehrsteilnehmer ohne Führerschein zunimmt, ist dieses Wissen für die Gesundheit Ihrer Kinder und der Menschen, die ihnen im Verkehr begegnen, elementar.
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