Verbot von Halogenlampen ab 01.09.2018
27. August 2018
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Das eigentlich schon für September 2016 geplante EU-weite Verbot von Halogenlampen im Rahmen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie tritt jetzt „endlich“ ab 1. September 2018 in Kraft. Die letzte glühende Alternative zum Halbleiterlicht stirbt also aus.
Vertreter der Industrie hatten ursprünglich sogar einen Aufschub um vier Jahre gefordert, da LED-Lampen angeblich noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar und zudem noch nicht einfach genug dimmbar seien. Zwar ist das Dimmen von LED-Lampen tatsächlich schwieriger als die komplett unelektronischen Glühlampen, aber bei Preisen von knapp unter 2 € für eine Billig-LED-Lampe gibt es für fast alle Anwendungen nunmehr preiswerten und energiesparenden Ersatz.
Was genau verboten ist:
Sogenannte Hochvolt-Halogenlampen für direkten Netzanschluss an 230 V. Aus dieser Gruppe alle normalen Halogen-Glühlampen mit E14- und E27-Sockel in Birnen- und Kerzenform und auch die kleinen Spots mit z. B. GU10-Sockel mit einer Lebensdauer unter 2.000 Stunden. Verboten ist nicht etwa der Verkauf (von Restbeständen), sondern lediglich die weitere Produktion (und wohl auch der Import) in der EU. Bestimmte Speziallampen und Niedervolt-Halogenlampen z. B. für Seilsysteme etc. sind vom Verbot ausgenommen.
Die EU ist mit solchen auf Energieeinsparung abzielenden Regulierungen nicht alleine in der Welt. Als Folge von Verboten wurde z. B. in den USA die letzte große Fabrik für herkömmliche Glühlampen von General Electric schon 2010 geschlossen. Damit dürfte die bekannteste Erfindung von Thomas A. Edison ein Ende finden.
Vertreter der Industrie hatten ursprünglich sogar einen Aufschub um vier Jahre gefordert, da LED-Lampen angeblich noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar und zudem noch nicht einfach genug dimmbar seien. Zwar ist das Dimmen von LED-Lampen tatsächlich schwieriger als die komplett unelektronischen Glühlampen, aber bei Preisen von knapp unter 2 € für eine Billig-LED-Lampe gibt es für fast alle Anwendungen nunmehr preiswerten und energiesparenden Ersatz.
Was genau verboten ist:
Sogenannte Hochvolt-Halogenlampen für direkten Netzanschluss an 230 V. Aus dieser Gruppe alle normalen Halogen-Glühlampen mit E14- und E27-Sockel in Birnen- und Kerzenform und auch die kleinen Spots mit z. B. GU10-Sockel mit einer Lebensdauer unter 2.000 Stunden. Verboten ist nicht etwa der Verkauf (von Restbeständen), sondern lediglich die weitere Produktion (und wohl auch der Import) in der EU. Bestimmte Speziallampen und Niedervolt-Halogenlampen z. B. für Seilsysteme etc. sind vom Verbot ausgenommen.
Die EU ist mit solchen auf Energieeinsparung abzielenden Regulierungen nicht alleine in der Welt. Als Folge von Verboten wurde z. B. in den USA die letzte große Fabrik für herkömmliche Glühlampen von General Electric schon 2010 geschlossen. Damit dürfte die bekannteste Erfindung von Thomas A. Edison ein Ende finden.
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Diskussion (3 Kommentare)
Manfred_49 vor 6 Jahren
Zum Einen: Ich werde wegen ein paar kWh zum Energiesparen gezwungen. Komme ich einmal nach Westeuropa (Luxemburg, Holland, Belgien...) stelle ich fest, dass die Autobahnen teilweise voll beleuchtet sind, da könnte ich auch in der Nacht mit dem Tagfahrlicht unterwegs sein. Muss wahrscheinlich so sein, schließlich muss die von den Atomkraftwerken erzeugte Überschussenergie verbraten werden...
Zum Anderen: Schaut man sich das Lichtspektrum an, erkennt man, dass Glüh- und Halogenlampen viel weniger des für das Auge ungesunden Blauanteils enthalten.
Es wird wieder einmal über uns d'rübergefahren, ohne dass man sich vor der Entscheidung umfassend informiert hat!
JensG vor 6 Jahren
Die Leistungsbilanz ist die eine Seite, die Ökobilanz (Umweltbilanz) eine ganz andere. Meine Enkel werden einmal sehr große Probleme mit diesem Sondermüll haben. Den Srom den die LED einspart wurde bei er Herstellung solcher Leuchtmittel wahrscheinlich reingesteckt - aber nicht bei uns, weil im Ausland produziert,
Walter Mayer vor 6 Jahren
Und man Motorradfahrer, die hinter einem Auto fahren schlechter erkennen - sie haben ihr Auffälligkeitsmerkmal verloren.