Verbot von Halogenlampen ab 01.09.2018
27. August 2018
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Das eigentlich schon für September 2016 geplante EU-weite Verbot von Halogenlampen im Rahmen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie tritt jetzt „endlich“ ab 1. September 2018 in Kraft. Die letzte glühende Alternative zum Halbleiterlicht stirbt also aus.
Vertreter der Industrie hatten ursprünglich sogar einen Aufschub um vier Jahre gefordert, da LED-Lampen angeblich noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar und zudem noch nicht einfach genug dimmbar seien. Zwar ist das Dimmen von LED-Lampen tatsächlich schwieriger als die komplett unelektronischen Glühlampen, aber bei Preisen von knapp unter 2 € für eine Billig-LED-Lampe gibt es für fast alle Anwendungen nunmehr preiswerten und energiesparenden Ersatz.
Was genau verboten ist:
Sogenannte Hochvolt-Halogenlampen für direkten Netzanschluss an 230 V. Aus dieser Gruppe alle normalen Halogen-Glühlampen mit E14- und E27-Sockel in Birnen- und Kerzenform und auch die kleinen Spots mit z. B. GU10-Sockel mit einer Lebensdauer unter 2.000 Stunden. Verboten ist nicht etwa der Verkauf (von Restbeständen), sondern lediglich die weitere Produktion (und wohl auch der Import) in der EU. Bestimmte Speziallampen und Niedervolt-Halogenlampen z. B. für Seilsysteme etc. sind vom Verbot ausgenommen.
Die EU ist mit solchen auf Energieeinsparung abzielenden Regulierungen nicht alleine in der Welt. Als Folge von Verboten wurde z. B. in den USA die letzte große Fabrik für herkömmliche Glühlampen von General Electric schon 2010 geschlossen. Damit dürfte die bekannteste Erfindung von Thomas A. Edison ein Ende finden.
Vertreter der Industrie hatten ursprünglich sogar einen Aufschub um vier Jahre gefordert, da LED-Lampen angeblich noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar und zudem noch nicht einfach genug dimmbar seien. Zwar ist das Dimmen von LED-Lampen tatsächlich schwieriger als die komplett unelektronischen Glühlampen, aber bei Preisen von knapp unter 2 € für eine Billig-LED-Lampe gibt es für fast alle Anwendungen nunmehr preiswerten und energiesparenden Ersatz.
Was genau verboten ist:
Sogenannte Hochvolt-Halogenlampen für direkten Netzanschluss an 230 V. Aus dieser Gruppe alle normalen Halogen-Glühlampen mit E14- und E27-Sockel in Birnen- und Kerzenform und auch die kleinen Spots mit z. B. GU10-Sockel mit einer Lebensdauer unter 2.000 Stunden. Verboten ist nicht etwa der Verkauf (von Restbeständen), sondern lediglich die weitere Produktion (und wohl auch der Import) in der EU. Bestimmte Speziallampen und Niedervolt-Halogenlampen z. B. für Seilsysteme etc. sind vom Verbot ausgenommen.
Die EU ist mit solchen auf Energieeinsparung abzielenden Regulierungen nicht alleine in der Welt. Als Folge von Verboten wurde z. B. in den USA die letzte große Fabrik für herkömmliche Glühlampen von General Electric schon 2010 geschlossen. Damit dürfte die bekannteste Erfindung von Thomas A. Edison ein Ende finden.
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Diskussion (3 Kommentare)